EU-Passfoto

Wie muss es sein?

1. Format

Das Foto muss 35mm breit und 45mm hoch sein.

Der Kopf (von der Kinnspitze bis zum Scheitel) soll ca. 2/3 des Bildes einnehmen, darf aber nicht höher als 36mm sein. Haare dürfen aus dem Bild ragen. Der Augenabstand (von der Mitte des linken Auges zur Mitte des rechten Auges) beträgt mindestens 8mm (optimal sind 10mm).

Der Kopf soll zentriert auf dem Foto platziert sein. Das Foto darf nicht älter als 6 Monate sein.

Das Foto darf den Kopf nicht verzerrt oder in einer anderen Art verändert darstellen (keine spiegelverkehrten Aufnahmen, keine Änderungen der Proportionen z.B. um den Kopf schmäler aussehen zu lassen).
2. Schärfe und Kontrast

Das Gesicht muss in allen Bereichen scharf abgebildet, kontrastreich und klar sein.
3. Fotoqualität

Das Foto sollte auf hochwertigem, glänzenden und glattem Papier ohne Oberflächenstruktur (z.B. Wabenmuster) mit hoher Druckauflösung vorliegen. Weiters darf das Foto keine Kratzer, Flecken oder Stempelabdrücke sowie Knickspuren aufweisen. Die Farben sollen natürlich sein und „rote Augen“ vermieden werden.
4. Hintergrund

Der Hintergrund muss einfärbig hell sein (idealerweise grau) und ausreichend Kontrast zum Gesicht und zu den Haaren aufweisen. Bei hellen Haaren eignet sich mittelgrauer Hintergrund, bei dunklen Haaren ein hellgrauer. Der Hintergrund darf kein Muster aufweisen. Auf dem Hintergrund dürfen keine Schatten entstehen. Das Foto darf ausschließlich die zu fotografierende Person zeigen (keine weiteren Personen oder Gegenstände im Bild).


5. Ausleuchtung

Das Gesicht muss gleichmäßig ausgeleuchtet werden, sodass alle Details gut erkennbar sind. Reflexionen oder Schatten im Gesicht sind zu vermeiden.

6. Kopfposition und Gesichtsausdruck

Das Foto muss die Person mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund in einer Frontalaufnahme zeigen. Die klassische Portraitpose (Halbprofil, zur Kamera verdrehte Schultern) ist nicht erlaubt.
7. Augen und Blickrichtung

Die Person auf dem Foto muss direkt in die Kamera
blicken. Die Augen müssen geöffnet und deutlich sichtbar sein. Augen, Nase und Mund dürfen nicht durch Haare verdeckt werden.
8. Brillenträger

Die Augen müssen klar und deutlich erkennbar sein, Reflexionen auf den Brillengläsern, getönte Gläser oder Sonnenbrillen sind nicht zulässig. Der Rand der Gläser oder das Gestell dürfen nicht die Augen verdecken.
9. Kopfbedeckung

Kopfbedeckungen sind nicht erlaubt, Ausnahmen sind aus religiösen Gründen zulässig. In diesem Fall gilt:das Gesicht muss von der unteren Kinnkante bis zur Stirn erkennbar sein. Es dürfen keine Schatten auf dem Gesicht entstehen.
10. Kinder

Kinder müssen alleine auf dem Foto abgebildet sein. Das Gesicht muss vollständig sichtbar und die Augen geöffnet sein.
11. Schwarz/Weiss Fotos

Bei Ausweisdokumenten mit Schwarz/Weiss-Bilder auf dem Dokument (alle Ausweisdokumente im Scheckkartenformat) ist besonders auf die korrekte Schwarz/Weiss-Wiedergabe des Fotos zu achten.